Sachversicherungen
Individualversicherung
(in der Schweiz Privatversicherung genannt) sind diejenigen Versicherungen, bei denen das Versicherungsverhältnis auf Grund eines zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer abgeschlossenen privatrechtlichen Versicherungsvertrag zustande kommt. Dadurch unterscheiden sie sich von Sozialversicherungen (gesetzliche Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung und Pflegeversicherung), die im Rahmen der Versicherungspflichtgrenzen für jeden Arbeitnehmer zwingend vorgeschrieben sind, und auf Grund Gesetzes durch Aufnahme in eine öffentlich-rechtliche Organisation bestehen. Die Leistungen und Gegenleistungen (Beitrag) in der Individualversicherung sind, bis auf geringe Einschränkungen durch gesetzliche Vorschriften zum Schutz der Versicherungsnehmer, insbesondere dem Versicherungsvertragsgesetz und dem Versicherungsaufsichtsgesetz, frei zwischen den Vertragsparteien aushandelbar. Da Versicherung aber eine Risikobewältigung auf der Basis des Risikoausgleichs im Kollektiv bedeutet, sind müssen Versicherer bemüht sein, stets eine möglichst große Zahl möglichst ähnlicher Verträge abzuschließen. Daher, und nicht zuletzt auch wegen des Rationalisierungseffektes, schließen Versicherer meist Verträge nach einem vorgestalteten Muster ab, das sie für sich selbst im Hinblick auf eine möglichst große Akzeptanz im Markt entwickeln. Sie versuchen mit diesen Vertragsmustern möglichst genau die Versicherungsbedürfnisse von möglichst vielen potenziellen Versicherungsnehmern zu treffen. Umfang und Inhalt der Sozialversicherung hingegen bestimmt sich ausschließlich nach politisch motivierten Vorgaben des Gesetzgebers.
Auch Individualversicherungen können (wie die Sozialversicherung für die gesetzlich bezeichneten Personen stets) Pflichtversicherungen sein. In dem Fall sind die betreffenden Personen gesetzlich verpflichtet, einen - bestimmten Kriterien genügenden - Versicherungsvertrag abzuschließen. Hierbei darf der Versicherer weitgehend frei gewählt werden (im Unterschied zur früheren Zwangsversicherung, wo auch der Versicherer vorgeschrieben war und der Vertrag oft schon kraft Gesetzes z. B. bei einem Hauskauf zustande kam). Dies ist z. B. im Fall der Krankenversicherung der Fall, soweit nicht schon über die Sozialversicherung Krankenversicherungsschutz besteht. Auch sind Betreiber eines Kraftfahrzeuges verpflichtet, eine Versicherung gegen eine mögliche Haftpflicht aus dem Betrieb des Fahrzeuges abzuschließen. Ansonsten gibt es nur noch in besonderen Fällen, insbesondere für Angehörige bestimmter Berufe, Gewerbetreibende und Unternehmen, eine Verpflichtung zur Versicherungsnahme.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Sachversicherung#Sachversicherung
